Anerkennung Krankenkasse
Anerkennungen / Zusatzversicherungen
Ich empfehle den Patienten vor Beginn einer Therapie sich bei ihrer Krankenkasse über die aktuelle Vergütungspraxis zu informieren und eine Kostengutsprache einzuholen. Klären sie mit ihrem Therapeuten ab bei welchen Organisationen er registriert ist und mit welchen Methoden und Methodengruppen er arbeitet.
Einige Kassen bezahlen die gesamten Kosten einer Behandlung, andere übernehmen nur einen Teil und einzelne Kassen begleichen die Kosten nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.
Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin
EMR
Erfahrungsmedizinisches Register.
ASCA
Stiftung zur Anerkennung und Weiterentwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin.
SNE
Stiftung für Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin.
Ab fünf Behandlungen in einem sinnvollen Zeitrahmen wird von einer Therapie gesprochen. Als ärztlich verordnete Therapieanzahl gelten in der Regel neun Behandlungen.
Die Patienten bezahlen ihre Behandlungskosten entweder direkt nach der Therapie, oder per Einzahlungsschein nach neun Behandlungen. Auf Wunsch wird ihnen eine Quittung ausgestellt, die Sie dann der Krankenkasse vorlegen können.